Tierschutzgesetz & Tierschutzhundeverordnung

Im deutschen Tierschutzgesetz ist aufgeführt, dass ein Halter seinem Tier die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken darf, dass ihm Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dazu existiert im Übrigen auch eine amtl. Begründung (Bundesrat Drucksache 580/00 S. 8):

 „Das Bedürfnis eines Hundes nach Bewegung und Kontakt zur Betreuungsperson (Gemeinschaftsbedürfnis) zählt zu den 
wesentlichen Grundbedürfnissen, deren Befriedung jedem Hund in jeder Haltungsform gewährt werden muss. Der Auslauf ist mindestens zweimal täglich im Freien  zu gewähren, wobei als Untergrenze eine Zeitdauer von einer Stunde täglich einzuhalten ist und der Hund frei laufen können 
muss. Das Hinauslassen auf den Balkon oder Hinterhof genügt nicht.“

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.

darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.

muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3

1.

ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,

2.

mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und

3.

regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.

"Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede."

Louis Armstrong

Warum ist Freilauf für Hunde so wichtig?

Nicht jeder Halter ist dazu in der Lage dem Hund andere Bewegungsmöglichkeiten wie bspw. Laufen am Fahrrad oder 
Joggen anzubieten und umgekehrt ist dies auch nicht im Sinne jedes einzelnen Hundes. Der tatsächliche Bedarf eines Hundes richtet sich dabei nach Alter, Gesundheits- und Trainingszustand, dass bedeutet in der Regel zwischen zwei und vier 
Stunden Bewegung täglich. Hunde benötigen einerseits die Möglichkeit sich entsprechend frei und in ihrem 
Tempo zu bewegen, den Kontakt zu Artgenossen (Einzelfälle ausgenommen) und das olfaktorische Erkundungsverhalten (über den Geruchssinn) ausleben zu können (Döring et al., 2021). Hunde bewegen sich im Freilauf schneller und weiter als ihre Besitzer und laufen aufgrund des Erkundungsverhalten oft vor und zurück. Diesem Bewegungsverhalten kann nicht durch eine permanente Haltung an der Leine nachgekommen werden. 

Wir sind der Meinung, dass Hunde gut erzogen werden müssen und korrekt geführt werden sollten. Sprich: Der Hund ist im Umgang freundlich, abrufbar und stellt keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Wir sind uns aber auch bewusst, dass kein Hund so auf die Welt kommt und das es in der Verantwortung des jeweiligen Hundehalters liegt, seinem Hund eine der Rasse und des Alters entsprechende Auslastung zukommen zu lassen. Es gibt genug öffentlich zugängliche Literatur zum Thema Hundefreilauf und warum dieser für Hunde unerlässlich ist. Nachfolgend ein Auszug aus einem Artikel aus dem Deutschen Tierärzteblatt, den wir auch verlinkt haben.

Verhaltensprobleme durch Unterbeschäftigung  

Wird ein Hund ausschließlich an der Leine geführt, wird er in seinen Bewegungs- und Erkundungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Er kann weder in seiner Laufgeschwindigkeit noch in der Auswahl der für ihn relevanten Reize seinen Motivationen folgen (Feddersen-Petersen, 1997), denn der Mensch bestimmt das Tempo und gewährt dem Hund an der Leine häufig nicht ausreichend Möglichkeiten zum Suchen und Prüfen von Duftmarken. Dies ist insbesondere beim Führen an der kurzen 
Leine und auch beim Führen des Hundes am Fahrrad der Fall. Aus den genannten Gründen bietet das Ausführen an der Leine einem Hund nicht die gleiche Qualität der Auslastung und Reizaufnahme wie der freie Auslauf.  (Quelle: Deutsches Tierärzteblatt 12/2008 - Autoren: Dorothea Döring, Angela Mittmann, Barbara M. Schneider, Michael H. Erhard)

2

Freilaufflächen gibt es im Rodgau

über 800

Menschen haben unsere Petition für Hundefreilaufflächen in Rödermark unterschrieben

3

Freilaufflächen gibt es in Weiterstadt

Spielen & Toben

Unabhängig der Tatsache, dass die meisten Hunde gerne mit Artgenossen spielen, sollte Spielen & Toben auch mit dem Menschen erfolgen. In gemeinsamen Spielstunden kann man die Talente seines Hundes fördern und die Bindung zueinander stärken. Nebst Apportier- oder Schnüffelspielen, kann man in der Tat auch mit seinem Hund wirklich fangen spielen. Diese Art des Spiels kann ideal in freier Natur umgesetzt werden. Zumindest, wenn der Hund frei laufen kann, denn an der Leine macht es eher weniger Sinn.

Da Hundefreilaufflächen ja nicht rund um die Uhr besucht sind, kann man auch hier die Zeit und den Platz nutzen, mit seinem Hund zu spielen.

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